lps/ML Lüchow. Noch vor einigen Jahren galt es als selbstverständlich, der schriftlichen Bewerbung ein Foto beizufügen. Meist wurde dies in der Stellenausschreibung explizit gefordert und war Pflicht. Rechtlich gesehen ist dies seit der Einführung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nicht mehr zulässig. So hat sich auch die Unternehmenskultur dahingehend geändert, dass ein Foto entweder nicht mehr erforderlich, oder sogar überhaupt nicht mehr erwünscht ist. Damit bleibt dem Bewerber prinzipiell freigestellt, ob er seinen Unterlagen ein solches beifügen möchte. Wird sich dafür entschieden, so sollte es im Lebenslauf am rechten oberen Rand platziert werden. Wichtig ist, dass unbedingt ein Foto von einem Fotografen gewählt wird. Nur dann strahlt dieses Professionalität aus und kann eine Bewerbung positiv beeinflussen.