lk Regional. Auch 2023 geht der Führerscheintausch weiter: Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19. Januar in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Wird man mit dem alten Führerschein erwischt, droht ein Verwarngeld von zehn Euro. Zudem muss man den umgetauschten Führerschein dann der Polizei vorlegen – sonst hagelt es erneut ein Bußgeld. Die neue Fahrlizenz ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro. Von dem großen Führerschein-Umtausch, der sukzessive nach Geburtsjahrgängen fortgeführt wird, sind etwa 15 Millionen Papierführerscheine und 28 Millionen Scheckkartenführerscheine betroffen.