lk Regional. Für das Räumen der Gehwege, die an ein privates Grundstück angrenzen, sind die Eigentümer verantwortlich. Nicht selten wälzen diese die Bürde des Schneeräumens auf ihre Mieter ab. Doch auch Mieter können einen Steuervorteil beantragen. Wird der Auftrag an einen Hausmeisterdienst übergeben, so lassen sich die Kosten von der Steuer absetzen. Denn das Räumen und Streuen des angrenzenden Gehwegs gehört steuerlich betrachtet zum eigenen Haushalt. Somit dürfen die Kosten für den Winterdienst in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung eingetragen werden. Berücksichtigt werden allerdings nur die Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten.