OVG entschied gegen Schottergärten
lk Regional. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat am 18. Januar das zuvor ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover gegen Schottergärten bestätigt. Demnach dürfen in Niedersachsen die jeweils zuständigen Behörden mit Kies und Steinplatten versiegelte Flächen verbieten und sogar deren komplette Beseitigung anordnen. Der Landesvorsitzende des NABU Niedersachsen, Dr. Holger Buschmann, begrüßt diese Entscheidung:
„Damit ist ein weiterer Schritt getan, um Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schützen“, so Dr. Buschmann und führt aus: „Gerade in der aktuellen Zeit, in der die Themen Insekten- und Vogelsterben leider immer mehr zu unserer bitteren Realität werden, haben Schottergärten verheerende Auswirkungen: Sie führen immer zu einer Versiegelung der Böden und damit einhergehend zwangsläufig zu einem Verlust von Biodiversität. Regen kann nicht mehr versickern und fließt stattdessen unkontrolliert ab. Wildkräuter und heimische Pflanzen haben kaum noch eine Chance zu gedeihen. Insekten finden keine Nahrung mehr und somit leiden auch Vögel und Fledermäuse Hunger. Es entsteht ein unaufhaltsamer Kreislauf.“
Dr. Buschmann weiß: „Laut der Niedersächsischen Bauordnung sind Schottergärten – wobei der Begriff Gärten wohl kaum die richtige Bezeichnung für derartige Steinwüsten mit nur vereinzelten Sträuchern und Kakteen ist – ohnehin bereits seit 2012 untersagt. Die Niedersächsische Bauordnung sieht vor, dass nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein müssen, soweit diese nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Mit der aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts werden die gesetzlichen Bestimmungen nur umgesetzt.“
Schottergärten sind nicht nur lebensfeindlich, sondern anders als oft angenommen auch nicht pflegeleichter als naturnahe Gärten. Denn die Steine müssen regelmäßig gereinigt werden, wofür wiederum schädliche Chemikalien zum Einsatz kommen oder viel Wasser verbraucht werden muss. Um einen Garten in eine naturfreundliche Oase zu verwandeln, lassen sich beispielsweise eine artenreiche Wiese und ein Teich anlegen. Auch Steingärten schaffen mehr Naturnähe und fördern die Artenvielfalt.
Wichtig: Dabei sind „echte Steingärten“ unbedingt von lebensfeindlichen „Schottergärten“ zu unterscheiden! Der Zweck des Steingartens besteht nämlich darin, dass stellenweise eingesetzter Kies und Splitt einen optimalen Standort für trockenheitsverträgliche oder an die Gebirgsflora angepasste Pflanzen sicherstellen. Zudem bieten Felssteine zwischen ihren Ritzen ideale Brutplätze für solitäre Bienen, sowie Schutz und Lebensraum für zahlreiche weitere Insekten oder etwa Eidechsen.