Über die Fahrt mit einem Pkw-Anhänger
lk Regional. So mancher Pkw hat Schwerstarbeit zu leisten: Wer das Familienauto bis zur Grenze der Belastbarkeit vollpackt, muss sich auf ein ganz neues Beschleunigungsverhalten und viel längere Bremswege als gewohnt einstellen – besonders bei einer Fahrt mit Anhänger. Als Anhänger werden Fahrzeuge bezeichnet, die über eine Ladefläche, jedoch über keinen eigenen Antrieb verfügen und hinter Zugfahrzeugen – beispielsweise Pkw, Lkw, Omnibussen oder Traktoren – mitgeführt werden. Bei Anhängern unterscheidet man grundsätzlich zwischen Starrdeichsel- und Gelenkdeichselanhängern sowie Sattelanhängern, die allerdings nur für Sattelschlepper eine Rolle spielen, für private Zwecke also nicht infrage kommen.
Entscheidend bei dem Gespann Pkw-Anhänger ist die Anhängerkupplung. Sie zieht nicht nur den Anhänger, sondern trägt auch die sogenannte Stützlast. Sie ist die Last, welche auf der Anhängerkupplung im angekuppelten Zustand lastet. Je höher die Stützlast, umso besser ist im Allgemeinen das Fahrverhalten. Jedoch darf die maximal zulässige Stützlast der Kupplung auf keinen Fall überschritten werden.
Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, etwa weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde. Bei einem Auffahrunfall kann allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden.
Die Anhängerkupplung verbindet den Anhänger auch mit der Beleuchtung des Zugfahrzeugs. Denn für Anhänger gelten die gleichen Vorschriften hinsichtlich der Beleuchtung wie für alle Kraftfahrzeuge. Wie schwer darf der Anhänger sein? Zu dieser Frage lässt sich die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ganz genau aus. Darin heißt es unter § 42, dass sowohl Pkw als auch Lkw nicht ihr zulässiges Gesamtgewicht überschreiten dürfen. Ausgenommen sind Pkw, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind. Auch darf das ziehende Fahrzeug das vom Hersteller angegebene oder amtlich als zulässig erklärte Gewicht mit dem Anhänger nicht übersteigen.
Wie schnell darf man fahren? Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und Lkw bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger Tempo 80. Nur wenn eine entsprechende Zulassung vorliegt, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h schnell fahren. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie etwa Wohnmobile mit Anhänger, gilt nach wie vor eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.