Lesertelefon zur Weltstillwoche
lk Regional. Es gibt viele gute Gründe, warum Mütter ihr Baby stillen: Stillen schützt die Gesundheit von Mutter und Kind, stärkt ihre Beziehung zueinander und fördert die körperliche und geistige Entwicklung des Babys. Ob Mütter ihr Kind so lange stillen können, wie sie möchten, hängt unter anderem von der Vereinbarkeit mit dem Beruf ab: Wie lässt es sich organisieren, während der Arbeitszeit zu stillen? Wie reagieren Kolleginnen und Kollegen? Welche Unterstützung muss und kann der Arbeitgeber leisten? Vieles regelt das Mutterschutzgesetz und schafft so die Bedingungen, dass Mütter die Vorteile des Stillens mit dem Wiedereinstieg in den Job verbinden können. Expertinnen des Netzwerks Gesund ins Leben informieren im Rahmen eines Lesertelefons am morgigen Donnerstag, dem 5. Oktober, von 17 bis 19 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer (08 00) 0 60 40 00 über die Vereinbarkeit von Stillen und Beruf.
Schon gewusst? Das Mutterschutzgesetz regelt klar die Voraussetzungen für das Stillen am Arbeitsplatz: Bei einer Arbeitszeit von acht Stunden stehen stillenden Müttern mindestens zweimal 30 oder einmal 60 Minuten Stillzeit zu. Diese Stillzeit zählt bis zum ersten Geburtstag des Kindes zu der bezahlten Arbeitszeit und kann flexibel und nach Bedarf gehandhabt werden. Sie wird nicht als Pause angerechnet und ist nicht nachzuarbeiten. Auch Teilzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf Stillzeiten. Arbeitgebende sind verpflichtet, für das Stillen und Abpumpen geeignete Bedingungen zu schaffen – etwa durch einen separaten Raum mit einer bequemen Sitzgelegenheit, Steckdose, Ablagefläche, Waschbecken und einer Kühlmöglichkeit.
Geklärt werden beim Lesertelefon Fragen wie: „Ich möchte nach der Niederkunft schnell wieder arbeiten und mein Kind weiter stillen – was ist zu tun? Muss ich meinem Arbeitgeber eine Bestätigung vorlegen, dass ich stille? Gelten die Stillzeiten auch für das Abpumpen von Muttermilch? Was kann ich als Arbeitgeber tun, um meinen Betrieb stillfreundlich zu gestalten?