lk Regional. Viele Menschen sind auf eine Sehhilfe angewiesen und müssen beim Autofahren Brille oder Kontaktlinsen tragen. Daher ist ein Sehtest verpflichtend, um den Führerschein zu erwerben. Wer nur mit Sehhilfe die geforderte Sehleistung von 70 Prozent erreicht, erhält einen Vermerk im Führerschein. Ob Fahrer eine Brille oder Kontaktlinsen zum Fahren tragen müssen, kann die Polizei über die Schlüsselziffer auf der Rückseite des Führerscheins erkennen. Ohne entsprechende Sehhilfe droht ein Verwarngeld von 25 Euro.
Aber auch, wenn Autofahrer die „falsche“ Sehhilfe tragen, kann ihnen eine Strafe drohen. Steht im Führerschein explizit, dass sie beispielsweise eine Brille benötigen, ist das Fahren mit Kontaktlinsen nicht gestattet. Nur mit den Schlüsselziffern 01 (Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz) oder 01.06 (Brille oder Kontaktlinsen) im Führerschein dürfen sie beides tragen. Es ist aber möglich, diesen umschreiben zu lassen und etwa „Kontaktlinsen“ nachzutragen.