lk Lüchow. Papier-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein (Kartenformat) umgetauscht werden. Menschen die zwischen 1965 und 1970 geboren sind, sollten ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2024 schnellstmöglich umtauschen. Für den Umtausch werden der alte Führerschein, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und ein gültiger Personalausweis benötigt. Wer seinen jetzigen Führerschein bei einer auswärtigen Führerscheinstelle erhalten hat, muss von dort eine Karteikartenabschrift in die Lüchower Führerscheinstelle schicken lassen. Eine persönliche Abholung des neuen Führerscheins ist nicht erforderlich. Die Kosten für den Umtausch inklusive Versand an die Wohnadresse betragen 30,40 Euro. Termine können mit der Führerscheinbehörde über das Buchungsportal http://www.luechow-dannenberg.de/terminvergabe oder telefonisch unter (0 58 41) 12 07 25 sowie per Mail unter fahrerlaubnis@luechow-dannenberg.de vereinbart werden.
Für die Jahrgänge von 1953 bis 1964 sind die Fristen abgelaufen. Ein Umtausch ist weiterhin möglich. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen sind die alten Papiere ungültig. Wer dann immer noch damit unterwegs ist, dem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Bürgerinnen und Bürger dürfen ihren alten Führerschein nach der Entwertung als Andenken behalten.