Kleines Führerschein-ABC von TÜV NORD – Was verbirgt sich hinter den Kürzeln?
lk Lüchow. A2, BE, C1, DE, L und T – was wie das Chiffre einer Geheimsprache klingt, beschreibt in der Automobilwelt verschiedene Führerscheinklassen: Ob Motorrad, Auto, Trecker oder Lkw – jeder Fahrzeugtyp ist eine Klasse für sich mit eigenem Buchstaben-Code. Gerade für Fahrerlaubnisanwärterinnen und Fahrerlaubnisanwärter können die verschiedenen Wortzeichen- und Zahlenkombinationen schnell für Verwirrung sorgen. Holger Henne, Leiter der TÜV-NORD-Station Lüchow-Dannenberg, gibt einen Einblick in den Dschungel der Führerscheinklassen.
Klasse A – von Mopeds zu großen Maschinen: Unter A fällt alles, was motorisiert auf zwei Rädern unterwegs ist. Viele Jugendliche starten im Alter von 15 Jahren mit dem Führerschein AM, mit dem sie leichte Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h innerhalb Deutschlands fahren dürfen. Wer ab 16 Jahren auf größere Maschinen mit einem Hubraum bis 125 cm³ umsteigen möchte, benötigt die Führerscheinklasse A1. Der Schein A2 kann mit 18 Jahren abgelegt werden und schließt Zweiräder ein, deren Motorleistung 35 kW nicht übersteigt. Mit dem großen Motorrad-Schein A sind der Größe der Maschine keine Grenzen mehr gesetzt. „Das Mindestalter für den Direkteinstieg liegt bei 24 Jahren. Möchte man schon früher umsteigen, ist die Klasse A2 Voraussetzung. Wer diese bereits zwei Jahre lang besitzt, muss lediglich eine praktische Prüfung ablegen“, erklärt Henne.
Klasse B – Pkw, Kleintransporter & Co.: Für viele beginnt der Traum vom (begleitenden) Autofahren bereits mit 17 Jahren. Die Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge, die nicht schwerer als 3,5 Tonnen sind und bis zu neun Personen (inklusive Fahrer) transportieren. Wer Anhänger ziehen möchte, die ein Maximalgewicht von 750 Kilogramm übersteigen, braucht die Klasse BE oder, wenn das zulässige Gesamtgewicht samt Anhänger 3,5 Tonnen übersteigt, aber unter 4,25 Tonnen liegt, die Klasse B mit Schlüsselzahl 96.
Klassen L und T – Zugmaschinen für Land und Forst: Die Lizenz zum Traktorfahren ist bereits für Jugendliche mit 16 Jahren zu bekommen. Beide Klassen umfassen Fahrzeuge, die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. „Ist man nur ab und zu im Einsatz, reicht der Führerschein der Klasse L aus. Mit diesem lassen sich Zugmaschinen mit maximal 40 km/h und Anhängern bis zu 25 km/h steuern“, weiß der Stationsleiter. Auch selbst fahrende Arbeitsmaschinen, selbst fahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h dürfen mit dieser Klasse bedient werden. Wer hingegen langfristig mit diesen Maschinen arbeitet, sollte direkt den T-Führerschein ablegen. Zwar darf man bis zum 18. Lebensjahr nur Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h steuern. Aber dieser schließt nicht nur die Klasse L mit ein, sondern erlaubt auch das Fahren von: Zugfahrzeugen, die bis zu 60 km/h schaffen inklusive Anhänger, selbst fahrenden Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer Geschwindigkeit von maximal 40 km/h.
Klasse D – Nächster Halt – Busführerschein: Wer in das Reisegeschäft oder den öffentlichen Nahverkehr einsteigen möchte, braucht einen Führerschein der Klasse D. Für Busse, die maximal 16 Fahrgäste befördern können und nicht länger als acht Meter sind, reicht die Klasse D1 aus. Die Prüfung kann mit 21 Jahren abgelegt werden. Wer Doppeldecker fahren möchte, braucht den großen Busführerschein. Die Klasse D kann man mit 24 Jahren erwerben. Für alle D-Scheine gilt: Man muss den Pkw-Führerschein besitzen. Ein abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs sowie eine erfolgreiche verkehrsmedizinische Untersuchung ist Pflicht. Die Klasse D gilt nur für fünf Jahre. Danach muss ein weiteres verkehrsmedizinisches Gutachten ausgestellt werden. Für Auszubildende in diesem Sektor gibt es bezüglich des Mindestalters Ausnahmen. Wer mit einem Anhänger mit einem Maximalgewicht von über 750 kg unterwegs sein möchte, braucht zudem die Klasse D1E oder DE.
Klasse C – Die Welt der Schwergewichtler: Sie sind fast 20 Meter lang und können bis zu 44 Tonnen wiegen: Lastkraftwagen. „Der kleine Lkw-Führerschein C1 kann bereits mit 18 Jahren abgelegt werden und umfasst Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Die Klasse C schließt alle Lastkraftwagen ab 3,5 Tonnen ein“, erklärt Henne. Das Mindestalter liegt hier bei 21 Jahren. Für beide Führerscheine gilt: Es muss ein Erste-Hilfe-Kurs abgeschlossen sowie eine verkehrsmedizinische Untersuchung vorgelegt werden. Sie sind fünf Jahre gültig und können mit einer erneuten verkehrsmedizinischen Untersuchung verlängert werden. Ein Führerschein der Klasse B ist Pflicht. Wer mit einem Anhänger oder Sattelhänger mit einem Maximalgewicht über 750 kg unterwegs sein möchte, braucht zusätzlich die Klasse C1E oder CE.
Für alle Führerscheinklassen sind eine theoretische und eine praktische Prüfung Pflicht. Im ersten Teil der praktischen Prüfung werden in der Regel technische Fragen zum Fahrzeug gestellt. Danach folgt die eigentliche Fahrt, navigiert von der Fahrerlaubnisprüferin oder dem Fahrerlaubnisprüfer. Bei angehenden Lkw-Fahrenden ist vor Antritt der Fahrt zudem die Abfahrtskontrolle Pflicht, denn auch im Arbeitsalltag müssen Berufskraftfahrende sicherheitsrelevante Komponenten sowie die Ladung prüfen, bevor es auf Tour geht.