lk Lüchow-Dannenberg. Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und der Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten. Die Anträge können bis zum 22. März beim Landkreis Lüchow-Dannenberg, Fachdienst 20, per Mail unter: 20.Finanzen@luechow-dannenberg.de, oder nach Terminabsprache unter (0 58 41)12 02 38 persönlich eingereicht werden. Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.