HU-Termin überziehen?

Von der StVZO nicht vorgesehen

lk Regional. Darf man eigentlich den fälligen Termin für eine Hauptuntersuchung (HU) überziehen? Nein, sagt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Der auf der Prüfplakette und in den Fahrzeugpapieren angegebene Termin muss grundsätzlich eingehalten werden. Bei einer Termin­überschreitung um mehr als zwei Monate verlangt sie sogar eine intensivere Ergänzungsuntersuchung. Die Ordnungsbehörden können außerdem Fristüberschreitungen je nach Schwere mit Bußgeld und Punkten in Flensburg ahnden. Bei einer Überziehung von zwei bis vier Monaten werden 15 Euro Bußgeld fällig, bei vier bis acht Monaten 25 Euro, und über acht Monate 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Kommt es wegen einer fehlenden Hauptuntersuchung zu einem Unfall, kann die Kfz-Versicherung Regressansprüche geltend machen. Anders ist es bei Saisonkennzeichen. Wird die HU außerhalb des Betriebszeitraums fällig, so ist die HU im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchzu­führen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert