Zu spät im Büro?

lk Regional. Schnee und Glatteis verursachen im Winter schnell chaotische Zustände auf Straßen und Schienen. Dann sorgen Staus, Zugaus­fälle und -verspätungen unter anderem dafür, dass Arbeitnehmer zu spät im Büro erscheinen. Doch ist es Pflicht, pünktlich zu erscheinen? Welche Rechte und Pflichten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, wenn Eis und Schnee den Berufsverkehr lahmlegen, erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Des einen Freud ist des anderen Leid – so geht es vielen beim Thema Schnee. Die meisten Arbeitnehmer sind froh, wenn sie am Morgen auf dem Weg ins Büro nicht von einer weißen Pracht begrüßt werden. Denn winterliche Wetterverhältnisse sorgen immer wieder für Verkehrschaos. Das Homeoffice ist an solchen Tagen eine praktische Option. Allerdings ist es nicht in allen Branchen und nicht bei jedem Arbeitgeber möglich. „Unabhängig von Schnee, Eis und Glätte haben Angestellte die Pflicht, pünktlich an ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen“, erläutert Brandl. „Sie tragen das sogenannte Wegerisiko, wenn es auf dem Arbeitsweg zu Verzögerungen kommt.“ Das heißt: Kündigt sich eine Schneefront an, sollten Arbeitnehmer beispielsweise früher losfahren, eine andere Strecke oder Bahnverbindung wählen oder, wenn das Auto nicht anspringt, auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen. Es gibt jedoch auch extreme Fälle, in denen von Arbeitnehmern kein pünktliches Erscheinen verlangt werden kann: Zum Beispiel, wenn sie sich schon am Vorabend auf den Weg durch das Schneechaos machen müssten, um rechtzeitig auf der Arbeit anzukommen.

Doch auch der beste Plan kann scheitern, wenn der Verkehr lahmliegt. „Arbeitgeber haben das Recht, für verspätetes Erscheinen den Lohn zu kürzen“, so Brandl. „In der Praxis kommt dies jedoch selten vor und meist ist es möglich, die sogenannten Minusstunden über Nacharbeit oder Überstunden auszugleichen.“ Sollten keine unzumutbaren Gründe wie ein wichtiger Termin oder festgelegte Schichten dagegensprechen, kann der Arbeitgeber dies am selben Tag verlangen. „Wer den Chef rechtzeitig über die Verspätung informiert, hat gute Chancen, eine Lösung für beide Seiten zu finden“, so die Rechtsexpertin. In manchen Fällen ist dieser Punkt auch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Übrigens: Arbeitnehmern, die regelmäßig und wiederholt unpünktlich sind, kann sogar eine Abmahnung drohen.

Auch Pendler, die mit der Bahn ins Büro fahren, müssen selbst dafür sorgen, pünktlich zu erscheinen. „Als wären Verspätungen und Zugausfälle aufgrund von Schneechaos nicht schon ärgerlich genug, erhalten Bahnfahrgäste mittlerweile nur noch in manchen Fällen eine Entschädigung.“

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