Anschlussprogramm für Corona-Soforthilfe

lk Lüchow. Bund und Land haben ein Anschlussprogramm der Corona-Soforthilfen beschlossen:

Antragsberechtigt sind ab sofort Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammen um mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist.

Die Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, die ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Pandemie vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten“, informiert Kim Florian Wittig, Leiter der Wirtschaftsförderung Lüchow-Dannenberg.

Die maximale Förderung beträgt 50 000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3 000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5 000 Euro pro Monat.

Bitte beachten: Im Gegensatz zu den vorherigen Corona-Soforthilfen, sind die Anträge nicht mehr direkt über die NBank zu beantragen. Anträge und Unterlagen sind über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer einzureichen. Die NBank wird allerdings weiter die individuelle Bewilligungen aussprechen.

„Alle Informationen zum Programm, eine Checkliste zur Antragsberechtigung sowie die Registrierung für die Steuerberater zur Einreichung der Anträge findet man auf der eigens für das Programm eingerichteten Informationswebsite des BMWi unter folgendem Link: ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de“, führt Kim Florian Wittig im Weiteren aus.

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