lk Regional. Wenn im Herbst grauer Himmel, Regen und vor allem Nebel den Verkehr beeinträchtigen, ist im Straßenverkehr besondere Vorsicht geboten. Als Orientierungshilfe dienen die Leitpfosten am Straßenrand – sie liegen 50 Meter auseinander. Auf Autobahnen liegen die Fahrbahnmarkierungen in der Mitte 18 Meter auseinander, auf Landstraßen 12 Meter. Beträgt die Sicht weniger als 50 Meter, darf laut Gesetz maximal mit Tempo 50 gefahren werden. Zu geringer Sicherheitsabstand bei zu hohem Tempo ist die Hauptursache für Unfälle bei schlechter Sicht.
Bei dichtem Nebel und Schnee ist das Fernlicht kontraproduktiv, da es reflektiert wird und den Fahrer und den Gegenverkehr blenden kann. Anders als der Name vermuten lässt, dürfen Nebelscheinwerfer nicht nur bei Nebel, sondern generell bei schlechter Sicht eingeschaltet werden. Also auch bei starkem Regen oder Schneefall. Zusätzlich muss immer das Abblendlicht aktiv sein. Mit sehr hellem rotem Licht warnt die Nebelschlussleuchte, die sich hinten am Fahrzeug befindet, den nachfolgenden Verkehr. Bei unnötigem Einsatz der Nebelschlussleuchte werden mindestens 20 Euro Bußgeld fällig. Die Höchstgeschwindigkeit bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte beträgt 50 Stundenkilometer. Ob die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist, erkennen Fahrer an einer gelblich-orangenen Kontrollleuchte im Armaturenbereich.