lk Lüchow. Handy, Schlüssel, Portemonnaie – und natürlich der sogenannte Mund-Nasen-Schutz. Mittlerweile ist dieser ständiger Begleiter geworden. Für die meisten Lüchow-Dannenberger ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen geschlossenen Räumen selbstverständlich. Doch auch außerhalb geschlossener Räume – unter freiem Himmel – gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung immer dann, wenn Menschen länger oder enger zusammenkommen und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Der Landkreis weist darauf hin, dass diese Pflicht nach der aktuellen Corona-Verordnung bereits vor den Eingängen der Geschäfte sowie auf deren Parkplätzen gilt.