lk Lüchow. Wenn Kinder nicht mehr in ihrem Elternhaus leben können, kommen sie möglicherweise auf Zeit oder auch auf Dauer in einer Pflegefamilie unter. Der Pflegekinderdienst des Landkreises Lüchow-Dannenberg sucht fortlaufend geeignete Personen oder Familien. „Es ist eine schöne, aber auch herausfordernde Tätigkeit“, sagt Frauke Pinkvoß vom Pflegekinderdienst. Zusammen mit ihren Kolleginnen Mandy Schott und Liane Spillebeen begleitet und unterstützt sie Interessierte im Entscheidungsprozess. Denn: „Ein Pflegekind aufzunehmen, bringt weitreichende Veränderungen mit sich“, erklärt Frauke Pinkvoß. Welche Voraussetzungen müssen Pflegeeltern erfüllen? Welche Rechte und Pflichten haben sie und mit welchen Themen werden sie in der Betreuung von Pflegekindern konfrontiert? Das Team des Pflegekinderdienstes plant, Interessierten einige dieser grundlegenden Fragen in Informationsgesprächenzu beantworten – natürlich unter Beachtung der Corona-Regeln. Im Frühjahr wird eine Pflegeeltern-Schulung folgen. An mehreren Terminen erfahren die Teilnehmer/innen, unter welchen Voraussetzungen Kinder in eine Pflegefamilie kommen und wie mit der Herkunftsfamilie zusammengearbeitet werden kann und sollte. „Für Pflegekinder ist es wichtig, die Veränderungen in ihrem Leben, also auch die Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie, in ihrer eigenen Biografie zu integrieren und zu verarbeiten“, erläutert Liane Spillebeen. „Bei dieser Aufgabe können Pflegeeltern ihr Pflegekind gut unterstützen.“
Ist der Kurs erfolgreich absolviert, muss die Familie oder Einzelperson als Pflegestelle anerkannt werden. In Gesprächen und Hausbesuchen prüfen die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes, ob die persönlichen, rechtlichen und häuslichen Voraussetzungen erfüllt werden. „Beim Hausbesuch wird überprüft, ob geeigneter und ausreichender Wohnraum vorhanden ist“, erklärt Mandy Schott. „Für die Aufnahme eines Pflegekinds ist es außerdem wichtig, dass alle Familienmitglieder mit der Aufnahme einverstanden sind und über die Konsequenzen und Veränderungen dieser Entscheidung informiert sind.“ Weitere Voraussetzung ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und einer Bescheinigung, dass aus gesundheitlicher Sicht nichts gegen eine Tätigkeit als Pflegeperson spricht. Auch nach der Anerkennung als Pflegestelle werden die Pflegeeltern mit ihrer Aufgabe nicht allein gelassen. Das Team des Pflegekinderdienstes begleitet und berät kontinuierlich. Interessierte wenden sich an: (0 58 41) 120 387, -364, -365 oder per E-Mail: pkd@luechow-dannenberg.de