lk Lüchow. Für privat – etwa im Handel – erworbene Schnelltests oder auch Laientests gilt Folgendes: Bei einem positiven Ergebnis des Schnelltests müssen sich Betroffene unmittelbar in Quarantäne begeben. Darüber hinaus muss unverzüglich Kontakt mit dem Hausarzt oder der Hausärztin aufgenommen werden, um mittels eines PCR-Tests das Schnelltest-Ergebnis überprüfen zu lassen. Der Hausarzt beziehungsweise die Hausärztin informiert das Gesundheitsamt über den jeweiligen Verdachtsfall.
Daneben bieten in Niedersachsen Apotheken, privat betriebene Testzentren und mehr als 1000 Arztpraxen die kostenlose Durchführung von Corona-Schnelltests an. Diese haben sich auf eine entsprechende Umfrage der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen zurückgemeldet, so der Verband.