Nebenstedt Ost – ein echtes Zukunftsprojekt
rg Dannenberg. Es war schleppend angelaufen, das Dannenberger Neubaugebietsprojekt. Mehrere Jahre waren ins Land gegangen zwischen der Erkenntnis, dass man Platz für Neubürger braucht, und der Umsetzung der Neubaugebietsidee. Bis Anfang dieses Jahres: Da nahm das Projekt auf einmal Fahrt auf – und jetzt, keine vier Monate später, steht er, der „Masterplan Nebenstedt Ost“. Der Entwurf, wie das Neubaugebiet einmal aussehen soll, wie es angebunden, ausgestattet und versorgt werden soll, wie dort gebaut werden soll und wie nicht. Herausgekommen ist ein echtes Zukunftsprojekt. Wenn auch eines mit einigen Fragezeichen.
Anfang vergangener Woche war es, als der zuständige Fachausschuss des Dannenberger Stadtrates, der Umwelt- und Bauausschuss, die Empfehlung zum sogenannten Aufstellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt des Projektes gab. Dieser wird an der Bundesstraße 191 liegen, soll Platz für 50 Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften bieten, für Praxen, Kanzleien und Kleingewerbe sowie für eine Kindertagesstätte mit wenigstens zwei Gruppen.
Die Grundstücksgrößen sollen im ersten Bauabschnitt für Einfamilienhäuser bei maximal 1 200 Quadratmetern liegen, mehrere Grundstücke zu erwerben und zusammenzulegen soll nicht möglich sein.
Im zweiten Bauabschnitt soll es dann, wenn sich ein Bedarf herauskristallisiert, auch bis zu 1 500 Quadratmeter große Baugrundstücke für Einfamilienhäuser geben. Dort sollen zudem Mehrfamilien- und Reihenhäuser möglich sein, genau wie der Bau von Tiny-Häusern. Das im Masterplan angedachte Umwelt-Bonussystem sieht vor, auf den Kaufpreis einen Umweltzuschlag von acht Euro je Quadratmeter aufzupflocken, aber bis zu 16 Euro je Quadratmeter vom Kaufpreis wieder abzulassen, wenn der Bauherr oder die Bauherrin bestimmte Voraussetzungen erfüllt: etwa den Anschluss an ein innovatives „Kalte Nahwärme“-Netz, die Installation von Solar- oder PV-Anlagen, eine klimafreundliche Gartengestaltung oder die Einhaltung bestimmter Energie-Standards. Finanziert werden soll die Förderung durch die Aufschläge auf den Kaufpreis.