Auswahl von wichtigen Neuregelungen in 2022
lk Regional. Im kommenden Jahr gelten zahlreiche Neuregelungen oder Gesetze. Im Folgenden gibt es dazu eine Auswahl:
Ausbildung: Die oftmals fälschlicherweise Azubi-Mindestlohn genannte Mindestvergütung ist seit 2020 im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben. Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die mit fortschreitender Ausbildung, mindestens jährlich, ansteigen muss. Für Lehrverträge, die seit dem 1. Januar 2022 beginnen, gilt jeweils für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es Aufschläge. Der Auszubildende erhält 18 Prozent, 35 Prozent beziehungsweise 40 Prozent über den Einstiegsbetrag des ersten Ausbildungsjahres.
Batterien: Deutschland, beziehungsweise die EU, bekommt eine neue Batterieverordnung (BattVO). Die aktuell noch gültige EU-Batterierichtlinie (EU-BattRL) stammt aus dem Jahr 2006 und bildet die Grundlage für das deutsche Batteriegesetz (BattG). 2022 soll die BattRL von der neuen BattVO abgelöst werden. Diese muss nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat der EU. Eingearbeitet sind dann auch Vorgaben des neuen sogenannten Green Deals der EU.
C02-Steuer: Auch 2022 steigt die CO2-Steuer, um den Klimaschutz attraktiver zu machen. Statt 25 Cent je Tonne ausgestoßenen Kohlendioxid sind dann 30 Cent fällig. Das wirkt sich unter anderem auf Kraftstoffpreise aus – allerdings nicht so stark wie Anfang 2021. Nach Berechnungen des ADAC dürften sich Benzin und Diesel durch den CO2-Preis nun ungefähr um je eineinhalb Cent verteuern.
Elektroschrott: Alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Handys können Bürger ab dem 1. Januar 2022 auch in Discountern und Supermärkten abgeben. Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen. Bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern hängt das Recht auf Rückgabe nicht davon ab, ob die Kunden auch ein neues Gerät kaufen. Für größere Geräte gilt, dass Kunden sich ein neues kaufen müssen, um das alte abzugeben.
Führerschein: Wer in den Jahren 1953 bis 1958 geboren ist und einen Führerschein besitzt, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2022 umtauschen. Hintergrund: Bis 2033 müssen Millionen ältere Führerscheine gegen neue Plastikkärtchen in einheitlichem EU-Standard umgetauscht sein.
Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird leicht erhöht. Er steigt von 205 Euro um vier Euro auf bis zu 209 Euro pro Monat pro Kind. Das gilt nach Angaben des Familienministeriums allerdings nur, falls nicht kurzfristig eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar beschlossen wird.
Mindestlohn: Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro die Stunde. Ab dem 1. Januar schreibt der Gesetzgeber 9,82 Euro pro Stunde und ab dem 1. Juli 2022 10,45 Euro pro Stunde vor. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP nun festgehalten, die gesetzliche Lohnuntergrenze auf zwölf Euro erhöhen zu wollen.
Kükentöten: Jedes Jahr werden in deutschen Brütereien circa 45 Millionen männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet, weil sie weder Eier produzieren noch als Masthühner nutzbar sind. Ab 2022 ist das Kükentöten verboten. Zudem wird ab 2024 das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem sechsten Bebrütungstag untersagt.
Pfandpflicht: Zum 1. Januar wird die Pfandpflicht für Getränke in Plastikflaschen ausgeweitet. Waren bisher etwa Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand von 25 Cent ausgenommen, gilt dieser künftig auch für sie. Auch Getränkedosen werden ohne Ausnahme pfandpflichtig.