Was Hinterbliebene und Angehörige jetzt beachten müssen
lps/LK Regional. Ein Todesfall ist oft mit sehr viel emotionalem Schmerz verbunden. Bedauerlicherweise kann man sich jedoch nicht nur Zeit für die Verarbeitung dieses Verlustes nehmen, sondern muss auch Zeit und Energie für bestimmte Formalien aufbringen. Denn um bestimmte Ansprüche geltend zu machen oder einigen Pflichten nachzukommen, haben Angehörige nicht immer viel Zeit.
Im Folgenden wird die Reihenfolge erklärt, die nach dem Ableben eines Angehörigen eingehalten werden muss: Tritt der Tod ein, muss umgehend ein Arzt verständigt werden. Dieser stellt den Leichenschauschein aus, mit dem alle weiteren Schritte verbunden sind. Hat der oder die Verstorbene zu Lebzeiten keine eigenen Vorkehrungen getroffen, müssen die Hinterbliebenen über die Art der Bestattung entscheiden. Hierfür sollte schnellstmöglich ein Bestattungsinstitut aufgesucht werden, das bei den Formalien (Beantragung der Sterbeurkunde, Terminabsprachen mit der Friedhofsverwaltung et cetera) sowie der Bestattung selbst unterstützt.
Zeitgleich ist den Angehörigen anzuraten, in den Unterlagen des oder der Verstorbenen nach einem Testament zu suchen. Hier sollte der Nachlass klar definiert sein. Ist ein Testament vorhanden, muss es dem Nachlassgericht vorgelegt werden. Andernfalls macht man sich strafbar. Im Anschluss daran muss ein Erbschein beantragt werden, der aussagt, dass man Erbe wurde.
Wichtig: Sobald man einen Erbschein beantragt, nimmt man automatisch das Erbe an – auch wenn Schulden dahinterstehen. Die nächsten Schritte sind mental schwer, denn Versicherungen, Bank- und Kreditinstitute müssen über das Ableben des Angehörigen informiert werden. Ebenso müssen alle Verträge, auch ein bestehender Mietvertrag, gekündigt werden. Sollte all das unüberwindbar sein, ist Hilfe im Freundes- oder Familienkreis empfehlenswert.