Der Tierarzt / die Tierärztin befasst sich mit der Gesunderhaltung von Tieren. Zu den gängigen Aufgaben eines Tierarztes gehören u.a. die Behandlung von Wunden, Infektionen, Zeckenbissen oder Knochenbrüchen sowie auch das Kastrieren und Sterilisieren, Impfen und manchmal das Einschläfern eines Tieres. Neben der Behandlung kranker Tiere können Tierärzte aber auch tätig sein in der Tierseuchenbekämpfung und -verhütung, dem Tierschutz und der Lebensmittelüberwachung.
Um Tierarzt / Tierärztin werden zu können ist ein abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin erforderlich. Grundvoraussetzung dazu ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Kann eine besondere Qualifikation zum Beispeil durch eine entsprechende Ausbildung nachgewiesen werden, ist manchmal ein Studium ohne diese Zugangsbedingungen möglich. Nach dem Studium der Tiermedizin stehen den Absolventen verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten offen. Sie können in Tierarztpraxen oder -kliniken entweder Groß- und Nutztiere wie Kühe, Schweine und Schafe oder Haus- und Heimtiere wie Hunde, Katzen und Kaninchen behandeln. Aber auch Zoos, Veterinärämter, Verbraucherschutzministerien sowie Hochschulen und Forschungszentren benötigen Tierärzte.
Im Umgang mit Tieren sind Einfühlungsvermögen, Geduld und teilweise auch Körperkraft wichtig. Einen geregelten Arbeitsalltag gibt es für Tierärzte auf dem Land nicht. Oft müssen sie auch nachts oder an Wochenenden helfen, ein Fohlen, Welpen, Kitten, Kalb oder Lamm zur Welt zu bringen.