lk Lüchow. Der Kreistag hat eine neue Abfallgebührensatzung beschlossen. Sowohl für die privaten Haushalte als auch für den gewerblichen Bereich ergeben sich im Vergleich zu 2024 Gebührenerhöhungen von 9 Prozent bei der Grundgebühr und zwischen 13 und 20 Pozent bei der Leerungsgebühr. Dies liegt hauptsächlich an den gestiegenen Vorhalte- und Entsorgungskosten. Die Grund- und Mindestgebühr für Restabfallbehälter mit 60 Liter Volumen steigt für Privathaushalte von 115,32 auf 127,80 Euro. Bei der Mindestgebühr sind sechs Leerungen inklusive, jede weitere Leerung dieses Behälters kostet im kommenden Jahr 8,70 Euro (2024: 7,44 Euro). Die Abfallgebührensatzung ist unter www.luechow-dannenberg.de/abfall zu finden. Eine Gebührenübersicht wird auch mit dem jährlichen Gebührenbescheid per Post versendet.
Wichtig: Die Zentraldeponie wird zum Entsorgungszentrum, denn der Abfall wird in Woltersdorf nicht mehr deponiert, sondern getrennt eingesammelt, umgeschlagen und entsorgt. Gebühren können bar, mit EC- oder Kreditkarte gezahlt werden. Bezahlen auf Rechnung ist nur noch für Gewerbe und mit einem erteilten SEPA-Mandat möglich. Grundsätzlich müssen Mülltonnen ab 6 Uhr morgens bereitgestellt werden. Für die Sammlung von Textilabfällen stellt der Landkreis eine zentrale Sammelstelle in Woltersdorf zur Verfügung. Verschmutzte und verschlissene Textilien dürfen nicht in den Altkleidercontainer eingeworfen, sondern müssen über die Restmülltonne entsorgt oder als Restmüll angeliefert werden.