Änderung beim Kinderreisepass

lk Regional. Bereits im Juli hatte der Bundestag dem Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ zugestimmt und damit die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Ende September folgte der Bundesrat. Ab 1. Januar 2024 tritt die Reform nun in Kraft. Eltern, die mit ihren Kindern außerhalb der Europäischen Union (EU) verreisen möchten, müssen ab nächstem Jahr auch für ihren Nachwuchs einen elek-tronischen Reisepass vorweisen. Bisher war dafür bei Kindern unter zwölf Jahren ein Kinderreisepass ausreichend. Dieser ist deutlich günstiger, verfügt jedoch nicht über den elektronischen Chip, der beispielsweise Fingerabdrücke speichert. Achtung: Die Ausstellung eines Reisepasses kann bei den zuständigen Behörden zwischen vier und sechs Wochen dauern. Eltern sollten also genügend Zeitpuffer einplanen.

Die Vorgaben beim biometrischen Passbild sind für Kinder unter zehn Jahren weniger streng und das Speichern der Fingerabdrücke erfolgt erst ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr. Der Reisepass ist maximal sechs Jahre gültig – vorausgesetzt, das Kind verändert sich in diesem Zeitraum nicht so stark, dass eine Identifizierung schwierig ist. Ein Vorteil des elektronischen Reisepasses: Die Einreise in die USA ist ab kommendem Jahr auch für Kinder ohne Visum und mit einer einfachen ESTA-Registrierung möglich. Innerhalb der Europäischen Union ist für Kinder ein Personalausweis ausreichend.

Übrigens: Auch wenn die Beantragung eines Kinderreisepasses ab 2024 nicht mehr möglich ist, behalten bereits ausgestellte Dokumente voraussichtlich erst einmal ihre Gültigkeit.

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