lk Regional. Das Feuerwerk ist nach wie vor eine beliebte Silvestertradition. Leider häufen sich beim Zünden von Raketen und Böllern aber auch Sach- und Personenschäden. Wer im Ernstfall für die entstandenen Kosten aufkommen muss, hängt von der Art des Schadens ab und davon, ob der Verantwortliche bekannt ist. Wird beispielsweise jemand verletzt, haftet grundsätzlich der Verursacher. Bei Verletzungen, die der Betroffene selbst oder ein Unbekannter verursacht hat, springt die eigene private Unfallversicherung ein, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen fortbestehen. Die Behandlungskosten übernimmt die gesetzliche beziehungsweise die private Krankenversicherung.
Explodiert ein Feuerwerkskörper am Gebäude und lässt sich der Verursacher nicht ermitteln, kommt die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers für die Folgekosten auf. Bei einem Brand kann zudem der Hausrat durch Feuer oder Löschwasser beschädigt werden. Den Wert von Möbeln, Kleidung, Elektrogeräten und weiteren versicherten Einrichtungsgegenständen ersetzt die Hausratversicherung.
Wer einen Feuerwerksschaden an seinem Auto feststellt, sollte sich an seine Teilkaskoversicherung wenden. Bei Vandalismus durch Unbekannte zahlt die Vollkaskoversicherung. In allen Fällen gilt: Damit die zuständige Versicherung den Schaden reguliert, sollten Versicherte grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln vermeiden und den Schaden umgehend melden.