Beprobung Pflicht bei ASP

lk Lüchow. Jägerinnen und Jäger, die im Landkreis Lüchow-Dannenberg ein Wildschwein erlegen oder ein verendetes Tier auffinden, sind unverändert verpflichtet, unmittelbar eine Blutprobe zu nehmen. Daran erinnert die Amtstierärztin Dr. Birgit Mennerich-Bunge. Denn in diesen Tagen finden im Kreisgebiet die ersten Bewegungsjagden statt.

„Die Früherkennung ist die einzige Möglichkeit, die Seuchenverbreitung einzugrenzen und zu stoppen“, erklärt Mennerich-Bunge. „Probenahmen von erlegtem Schwarzwild sind neben der Fallwild-Befundung ein wesentlicher Baustein dafür, denn Wildschweine stecken sich vermutlich an infizierten Kadavern an.“ Die Pflicht zur Beprobung gilt bereits seit Dezember 2021, nachdem im November im Nachbarlandkreis Ludwigslust-Parchim Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden waren. Blutröhrchen und die nötigen Formulare sind im Veterinäramt im Kreishaus erhältlich. Auch einzelne Hegeringe haben Probesets vorrätig. Blutproben von erlegten Wildschweinen können entweder in den Trichinen­annahmepraxen oder von Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr im Kreishaus abgegeben werden. Blutproben von Fallwild oder krank erlegten Tieren werden dagegen ausschließlich im Kreishaus angenommen. Weitere Infos gibt es unter www.luechow-dannenberg.de/asp.

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