lk Regional. Rechstexperten verweisen auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt, wonach das Bewertungssystem der Verkaufsplattform Amazon „unlautere getarnte Werbung“ enthält. Onlinehändler seien verpflichtet, diejenigen Bewertungen für ein Produkt, für die ein Entgelt bezahlt wurde, kenntlich zu machen. Das Gericht bestätigte damit die vorinstanzliche Unterlassungsverpflichtung (Az.: 6 U 232/21).