lk Lüneburg. Seit dieser Woche sind erste Antigen-Schnelltests zum Selbertesten aus der Apotheke oder dem Drogeriemarkt in Deutschland zugelassen. Die Ergebnisse eines solchen Tests sind mit Vorsicht zu bewerten. Darauf weist das Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg hin. Wer ein positives Testergebnis erhält, gilt zunächst als Corona-Verdachtsfall und sollte sich absondern: „Bitte wenden Sie sich mit dem positiven Schnelltest-Resultat sofort telefonisch an Ihre Hausarzt-Praxis“, sagt Yvonne Hobro, Fachbereichsleiterin Soziales beim Landkreis Lüneburg. „Dieser schreibt Sie krank und führt einen PCR-Test durch, um die Corona-Infektion zu bestätigen.“
Wer in seiner Hausarzt-Praxis nicht innerhalb von 24 Stunden einen Termin erhält, wendet sich an das Corona-Bürgertelefon des Landkreises unter (0 58 41) 12 02 22, von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, um einen Abstrichtermin zu vermitteln. Bestätigt der PCR-Test die Corona-Infektion, erhält auch das Gesundheitsamt das Ergebnis und setzt die Patientin oder den Patienten unter Quarantäne. Gehaltseinbußen oder Ähnliches müssen Betroffene nicht befürchten: Durch die Krankschreibung bei positivem Schnelltest-Ergebnis erhalten sie zunächst die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, bei Quarantäne wird ein Verdienstausfall über das Gesundheitsamt ausgeglichen.