Das Bürgergeld kommt

lk Regional. Zum 1. Januar 2023 löst das Bürgergeld die Grundsicherung ab. Auch in Lüchow-Dannenberg wird das Bürgergeld in zwei Schritten eingeführt. Im ersten Schritt werden zum Jahresanfang der Regelsatz erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt.

Fabian Huske, Geschäftsführer des Jobcenters Lüchow-Dannenberg, betont: „Mit dem Jahreswechsel wird automatisch die Höhe des Arbeitslosengeldes II (ALG II) angepasst. Wer bereits Leistungen bei uns bezieht, muss keinen neuen Antrag stellen und erhält die höhere Zahlung automatisch.“

Zudem gibt es eine neue Bagatellgrenze. Beträge bis zur Höhe von 50 Euro müssen nicht mehr zurückgefordert werden. „Dies betrifft beispielsweise Kundinnen und Kundinnen, deren monatliches Einkommen geringfügig wechselt. In diesen Konstellationen mussten wir bisher stets neue Bescheide erstellen und auch Kleinstsummen zurückfordern“, führt Huske aus.

Weitere Kernelemente des Bürgergelds greifen ab Juli. Dazu gehören etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten oder das Weiterbildungsgeld. Auch der neue Kooperationsplan, der die Eingliederungsvereinbarungen ablöst, folgt zur Jahresmitte.

Der Kern des Bürgergeld-Gesetzes ist, die Menschen besser zu fördern und zu qualifizieren. „In das Bürgergeld sind viele Erfahrungen aus den vergangenen 17 Jahren eingeflossen“, hebt der Geschäftsführer hervor. „Die Fördermöglichkeiten werden vielfältiger und insbesondere das neue Weiterbildungsgeld setzt einen deutlichen Fokus auf Bildung und damit nachhaltige Integrationen auf dem Arbeitsmarkt.“

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für nichterwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von sechs bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.

Zukünftig beträgt das Schonvermögen im ersten Jahr 40 000 für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede weitere Person 15 000 Euro. Ebenfalls im ersten Jahr werden von den Jobcentern die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Unterkunft angemessen sein.

Durch höhere Freibeträge dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt unberücksichtigt.

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