Brückentage richtig nutzen
lk Regional. Mit wenigen Urlaubstagen viel Freizeit herausschlagen: Das ist möglich, wenn man den Urlaub geschickt zwischen Feiertagen plant und so Brückentage nutzt. Klassische Brückentage, die sich 2024 für Urlaub nutzen lassen, sind der Freitag nach Christi Himmelfahrt (10. Mai) und der Freitag nach dem Reformationstag (1. November). Andere Feiertage liegen in der Wochenmitte, sodass Arbeitnehmer mehrere Urlaubstage einplanen müssen.
2024 liegt Ostern zwischen dem 29. März (Karfreitag) und dem 1. April (Ostermontag). Wer vom 25. März bis zum 28. März Urlaub nimmt, bekommt mit vier Urlaubstagen durch die Feiertage zehn freie Tage heraus. Ebenfalls zehn freie Tage gibt es mit vier Urlaubstagen, wenn man sie vom 2. bis zum 5. April nimmt. Beide Zeiträume sind auch kombinierbar, sodass aus 8 Urlaubstagen insgesamt 16 freie Tage werden können.
Mit dem Tag der Arbeit (1. Mai), der auf einen Mittwoch fällt, machen Arbeitnehmer keinen großen Gewinn. Aber immerhin: Wer zwei Urlaubstage für den Montag und Dienstag oder Donnerstag und Freitag einsetzt, hat insgesamt ein verlängertes Wochenende mit fünf freien Tagen. Christi Himmelfahrt, 2024 am 9. Mai, fällt wie immer auf einen Donnerstag. Mit einem Urlaubstag am Brückentag 10. Mai gibt es immerhin vier freie Tage.Nach Himmelfahrt kommt Pfingsten – am Sonntag, dem 19., und Montag, dem 20. Mai. Um Pfingsten gibt es neun freie Tage, wenn man vom 21. Mai bis zum Rest der Woche vier Urlaubstage nimmt.
Tag der Deutschen Einheit: Der 3. Oktober fällt in diesem Jahr auf einen Donnerstag, sodass sich der Freitag nach dem bundesweiten Feiertag in diesem Jahr optimal für einen Brückentag eignet. Mit vier Urlaubstagen am 30. September, 1. und 2. sowie am 4. Oktober springen insgesamt neun freie Tage heraus.
Wie der Tag der Deutschen Einheit fällt der Reformationstag am 31. Oktober auf einen Donnerstag, sodass der Freitag sich als Brückentag anbietet. Mit vier Urlaubstagen vom 28. bis 30. Oktober sowie am 1. November sind aber auch neun freie Tage möglich.
Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage, in vielen Betrieben müssen Arbeitnehmer dennoch einen halben oder einen ganzen Tag Urlaub einreichen. Beide Tage fallen 2024 jeweils auf einen Dienstag. Die Weihnachtsfeiertage fallen auf einen Mittwoch und Donnerstag, der Neujahrstag auf einen Mittwoch. Wer sieben Urlaubstage vom 23. bis 24., am 27. sowie vom 30. bis 31. Dezember und 2. bis 3. Januar einreicht, hat ins-gesamt 16 Tage frei.