Diebstahl des Fahrzeugs

Was muss getan werden, wenn das Auto weg ist

lps/Jv Lüchow-Dannenberg. Befindet sich das Auto nicht mehr an seinem Abstellort, so ist der Schreck für die Fahrzeugbesitzer groß. Zuerst sollten sie durch einen Anruf bei der nächsten Polizeidienststelle abklären, ob tatsächlich ein Diebstahl vorliegt. Möglicherweise wurde das Auto wegen Falschparken abgeschleppt oder aus irgendeinem Grund sichergestellt. Ist das nicht der Fall, wird bei der Polizei eine schriftliche Diebstahlanzeige aufgegeben. Kopien der Anzeige werden zur Vorlage bei der Versicherung und dem Straßenverkehrsamt gebraucht.

Neben der Meldung des Diebstahls bei der Versicherung muss für ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug das Leasingunternehmen beziehungsweise die finanzierende Bank informiert werden. Entwendete Wertgegenstände im Fahrzeug könnten gegebenenfalls über eine Hausrat- oder Gepäckversicherung abgedeckt sein. Kreditkarten oder Handy, die unglücklicherweise im Auto lagen, werden unverzüglich gesperrt. Bleibt das Auto weiterhin verschollen, erfolgt nach etwa vierzehn Tagen die Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle, damit keine weiteren Steuern oder Versicherungsbeiträge anfallen.

Liegt der Diebstahl des Fahrzeuges im Ausland vor, wird dieser ebenfalls bei der nächsten Polizeidienststelle vor Ort zur Anzeige gebracht. Die Unterlagen lassen sich die Betroffenen aushändigen, um das weitere Prozedere in Gang setzen zu können. Für die bessere Verständigung kann ein Übersetzer bei der Kommunikation mit der örtlichen Polizei hilfreich sein.

Insgesamt ist ein Autodiebstahl eine unerfreuliche Angelegenheit. Damit Fahrzeugbesitzer die Sicherheit ihres Autos erhöhen, sind zum Beispiel Parkkrallen oder Lenkradschlösser eine gute Wahl, die es im Fachhandel für Autozubehör und Sicherheitstechnik gibt.

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