lk Lüchow. Die Dorfentwicklung in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) geht in die nächste Runde. Eigentümern steht mit dem Förderprogramm „Dorfentwicklung“ eine nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung von bis zu 30 Prozent der Kosten zur Verfügung. Wegen der Pandemie können in diesem Jahr keine Ortsbegehungen in den Dörfern der Dorfregion vorgenommen werden. Anfragen sind daher nur schriftlich möglich.
Unverbindliche Voranfragen können noch bis zum 30. April gestellt werden. Interessenten steht dafür ein Vordruck zur Verfügung, der am PC oder per Hand ausgefüllt werden kann. Mit dem Vordruck sind Fotos des zu sanierenden Gebäudes bei der Samtgemeinde Lüchow, Abteilung 6, Bauen und Öffentliche Ordnung, oder bei dem Umsetzungsbegleiter einzureichen – Kontakt: Planungsbüro Warnecke, Wendentorwall 19, 38100 Braunschweig, Telefon: (05 31) 1 21 92 40, E-Mail: volker.warnecke@planungsbuero-warnecke.de.
Der Vordruck ist auf der Homepage der Samtgemeinde unter „Dorfentwicklung“ abrufbar. Alternativ kann er in Papierform aber auch bei der Samtgemeinde und in den Gemeindebüros zur Verfügung gestellt werden.