Entlastung bei häuslicher Pflege

Morgen kostenfreies Lesertelefon

lk Regional. Wer pflegebedürftig wird oder die Pflege für Angehörige übernimmt, der weiß: Jede Unterstützung bei der Bewältigung der vielen Aufgaben zählt. Dabei geht es nicht nur um pflegerische Tätigkeiten. Vielmehr sind es die ganz alltäglichen Aufgaben wie Haushalt, Behördengänge, Einkäufe, Begleitung und Beaufsichtigung, die Zeit und Kraft kosten. Um Pflegebedürftige und pflegende Angehörige dabei zu unterstützen, gibt es seit 2017 einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro von der Pflegekasse – in allen Pflegegraden.

Doch einer Umfrage des Sozialverbands VdK zufolge nutzen fast 80 Prozent der Befragten den Entlastungsbetrag nicht. Viele von ihnen wissen nicht, dass ihnen der Betrag zusteht, welche Leistungen damit bezahlt werden können und wie mit der Pflegekasse abgerechnet wird. Zudem: Der Betrag wird nicht von der Pflegekasse auf das Konto der Berechtigten überwiesen, steht also nicht zur freien Verfügung. Vielmehr ist die Zahlung an erbrachte Leistungen gebunden. Wer diese Leistung erbringen darf, unterliegt zudem Regelungen, die sich regional unterscheiden.

Zu allen Fragen rund um dieses Thema informieren Experten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland bei einem kostenfreien Lesertelefon am morgigen Donnerstag von 15 bis 18 Uhr unter (08 00) 0 60 40 00.

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