lk Regional. Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss – steigt um 180 Euro auf 11 784 Euro. Auch der Kinderfreibetrag soll steigen: auf 6 612 Euro pro Kind. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist 2024 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 66 761 (zuvor 62 810 Euro) fällig.