Krankschreibung per Telefon wieder möglich
lk Lüchow-Dannenberg. Während der Corona-Pandemie konnten sich Patientinnen und Patienten telefonisch beim Arzt krankschreiben lassen. Nun gilt die Regelung dauerhaft. Welche Voraussetzungen gelten dabei?
Patientinnen und Patienten können sich bei leichteren Erkrankungen künftig generell telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken haben Ende vergangener Woche über eine entsprechende Änderung der entsprechenden Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie entschieden. Anders als sonst bei entsprechenden Richtlinien üblich, können die Versicherten die Möglichkeit sofort nach Beschluss nutzen.
Welche Voraussetzungen gibt es? Die erste Voraussetzung ist: Die Patientinnen und Patienten müssen den Arztpraxen bekannt sein. Während der Corona-Pandemie war die telefonische Krankschreibung auf leichte Atemwegserkrankungen begrenzt. Nun werden alle Krankheitsbilder mit „absehbar nicht schwerem Verlauf“ abgedeckt werden, hatte Monika Lelgemann, Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken, vorab gesagt. Das ist ein Unterschied zur Corona-Sonderregelung. Diese konnten auch Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen der oberen Atemwege nutzen.
Wie lange gilt die Regelung? Während der Corona-Pandemie hatte es eine mehrfach verlängerte Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung gegeben. Sie ist im April ausgelaufen. Jetzt wurde die Regelung dauerhaft verankert. Der Ausschuss war bereits im Sommer per Gesetz von der Ampelkoalition beauftragt worden, entsprechende Regelungen zur telefonischen Krankschreibung festzulegen.
Warum war dieser Schritt nötig? Die telefonische Krankschreibung soll Arztpraxen entlasten und die Infektionsgefahr in den Wartezimmern senken. Deutschlands Hausärztinnen und Hausärzte hatten bereits kritisiert, dass es mit der geplanten Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung zu langsam gehe. Ursprünglich war ein Beschluss im Bundesausschuss erst für Januar 2024 vorgesehen.
Welche anderen Möglichkeiten der Tele-Krankschreibung gibt es? Jenseits der telefonischen Krankschreibung gibt es auch die Videosprechstunde, um den Gang in die Arztpraxis zu vermeiden. Dabei ist eine Krankschreibung bis zu sieben Tagen bei Patientinnen und Patienten möglich, die in der Praxis bekannt sind – und bis zu drei Tagen bei Patientinnen und Patienten, die in der Praxis nicht bekannt sind. Auch Folgekrankschreibungen können per Video ausgestellt werden, wenn die vorherige Krankschreibung auf einer persönlichen Untersuchung basierte.