Jakobskreuzkraut
Giftig
Gefahr für Pferde und Rinder
beliebt bei Schmetterling und Co

Giftiges Jakobskreuzkraut

lk Lüchow-Dannenberg. Das Jakobskreuzkraut sorgt in ganz Niedersachsen weiterhin für Alarmstimmung bei Pferdehaltern, Landwirten und Umweltschützern. Die gelbblühende Pflanze gilt als stark giftig für Weidetiere. Vor allem Pferde können durch die im Jakobskreuzkraut enthaltenen Pyrrolizidinalkaloide schwerste Leberschäden erleiden – mit teils tödlichem Verlauf. Das Landvolk Niedersachsen unterstützt daher die von der Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland (VFD) gestartete „Jakobskreuzkraut-Challenge 2025“. Ziel sei es, „durch Aufklärung, gezielte Aktionen und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen das Ausbreiten der Giftpflanze zu verringern und zugleich Druck auf die Politik auszuüben, endlich verbindliche Maßnahmen zur Eindämmung zu ergreifen“, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.

Das Jakobskreuzkraut – auch unter dem Namen Jakobs-Greiskraut bekannt – ist ein heimischer Korbblütler, der sich in den vergangenen Jahren in ganz Norddeutschland massiv ausgebreitet hat. Besonders an Straßenrändern, Böschungen, extensiv genutzten Grünflächen und auf Pferdeweiden zeigt sich in den Sommermonaten ein auffälliges gelbes Blütenbild. „Gerade in Heu oder Silage wird das Jakobskreuzkraut von Pferden nicht mehr erkannt – die bitteren Stoffe sind dann kaum noch wahrnehmbar. Schon geringe Mengen über einen längeren Zeitraum können zu chronischen Lebervergiftungen führen“, warnt Landvolk-Vizepräsident Frank Kohlenberg.

Die „Jakobskreuzkraut-Challenge 2025“ läuft noch bis zum31. August. Bei der „Challenge“ sammeln die Teilnehmenden Punkte für das Ausreißen der Pflanzen, das Melden von Befallsflächen, Aktionen mit der Kommune oder für Medienbeiträge. Am Ende wird der aktivste Bezirksverband ausgezeichnet. „Gleichzeitig entsteht durch die gesammelten Rückmeldungen eine wertvolle Datenbasis über die tatsächliche Verbreitung der Pflanze“, erklärt Martina Gerndt als Beauftragte in Sachen Kreuzkraut für die VFD in Niedersachsen/Bremen den Hintergrund der Aktion, um die politischen Entscheidungsträger zum Handeln zu bewegen. Noch immer fehlten klare gesetzliche Vorgaben zur Bekämpfung des Jakobskreuzkrauts. Zwar sei das Verfüttern giftiger Pflanzen gemäß Tierschutzgesetz verboten – doch verbindliche Kontrollen oder Auflagen für Flächenbesitzer gebe es kaum. Auf der Website der VFD gibt es unter www.vfdnet.de alle Informationen zur „Challenge“.

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