lps/DGD Regional. Ein Glasschaden ist keine Seltenheit. Durch Steinschlag eines vorausfahrenden Fahrzeugs oder Hagel können kleine Schäden an der Windschutzscheibe entstehen. Je nach Versicherungsschutz kann es sein, dass der Schaden anteilig oder vollständig übernommen wird. Dann stellt sich die Frage, ob eine Reparatur infrage kommt oder die Scheibe gleich ganz ausgetauscht werden muss. Für kleine Schäden, die noch keine Risse ausgebildet haben, besteht Hoffnung. Dort reicht es meistens aus, die beschädigte Stelle mit Kunstharz aufzufüllen, mit UV-Licht auszuhärten und zu polieren. Die entstehenden Kosten sind dann relativ gering.
Sollte die Stelle allerdings bereits Risse ausgebildet haben oder größer als ein Zwei-Euro-Stück sein, wird meist ein Austausch notwendig. Dies gilt auch, wenn sich der Schaden sehr nah am Scheibenrand befindet.