Heiß, heißer –Feuerwerk

Tipps zum Jahreswechsel

lk Regional. Der Jahreswechsel rückt immer näher und damit auch die Planung der Silvesterfeier. Für so manchen gehören Raketen, Böller und Co. genauso zu Silvester wie Raclette, Sekt und Wachsgießen. Auch wenn der bunte Farbregen am Himmel schön anzusehen ist, so steckt doch eine gewaltige Kraft in den Feuerwerkskörpern: Eine Silvesterrakete kann durch die Verbrennung der enthaltenen Metallsalze weit über 1000 Grad Celsius heiß werden. Daher ist Vorsicht und Sorgfalt geboten, wenn man an Silvester ein privates Feuerwerk plant.

Darauf sollte man achten:

1. Nur geprüftes Feuerwerk kaufen: Zu erkennen sind freigegebene Böller und Raketen an der CE-Kennzeichnung sowie der vierstelligen Registriernummer der Prüfstelle (zum Beispiel 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM).

2. Altersbeschränkungen befolgen: Erst ab 18 Jahren ist es erlaubt, Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 (nur für die Verwendung im Freien) abzufeuern.

3. Über Zeiträume und Verbotszonen informieren: In Deutschland dürfen Feuerwerkskörper nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar gezündet werden. Allerdings ist in unmittelbarer Nähe von zum Beispiel Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen Feuerwerk generell verboten. Darüber hinaus können Städte und Gemeinden auch zusätzliche Verbotszonen und Beschränkungen festlegen.

4. Aufstellanleitung und Sicherheitshinweise beachten: Vor dem Gebrauch sollten die Gebrauchsanleitungen sorgfältig gelesen und befolgt werden.

5. Vorgeschriebenen Schutzabstand einhalten: Bei der Kategorie F 2 müssen mindestens acht Meter Abstand zwischen dem Feuerwerk und Personen beziehungsweise Gebäuden liegen.

6. Feuerwerkskörper niemals aus der Hand zünden: Einzelne Raketen schießt man am besten aus einer Flasche in einem standsicheren Kasten auf einer freien Fläche mit ebenem und festen Untergrund ab.

7. Knallkörper vorsichtig behandeln: Sie sollten einzeln auf den Boden gelegt und niemals geworfen werden.

8. Blindgänger und fehlgezündete Feuerwerkskörper nicht erneut anzünden: Stattdessen sollten sie sicher entsorgt werden.

9. Besondere Vorsicht bei Kindern walten lassen: Die Kleinen unbedingt von Feuerwerkskörpern fernhalten und nicht unbeaufsichtigt lassen.

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