lk Regional. Künftig muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Heizungsgesetz, das im Januar in Kraft tritt, gilt zunächst nur für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026. Für bestehende, funktionierende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, ändert sich erst mal nichts, sie können weiterlaufen und dürfen auch repariert werden. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden gilt eine Übergangsfrist. Einen Überblick über die Regelungen bietet der Heizungswegweiser der Bundesregierung.