lk Lüchow. Wie im Vorjahr werden in Teilen der Lüchower Kernstadt Böller, Raketen und anderes Feuerwerk am Silvester- und am Neujahrstag ausnahmslos verboten sein. Bereits das bloße Mitführen von Pyrotechnik ist an diesen beiden Tagen in der Kernstadt untersagt. Ausgenommen sind während der Ladenöffnungszeiten die noch originalverpackten zuvor erworbenen Artikel. Als Nachweis ist ein Kaufbeleg mitzuführen. Soweit Feuerwerkskörper aus dem Stadtgebiet an andere Orte verbracht werden sollen, sollte dies vor dem Verbotszeitraum geschehen. Andernfalls sind dazu Umwege erforderlich, da bereits das Mitführen der Gegenstände im Schutzgebiet untersagt ist.
Der für Silvesterfeuerwerk verbotene Bereich umfasst wie im Vorjahr die historischen Teile der Stadt inklusive eines Sicherheitsbereiches von 50 Metern. Im übrigen Stadtgebiet gilt die gesetzliche Regelung. Danach ist das Abbrennen von Pyrotechnik in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen generell verboten. Wer sich über das Verbot hinwegsetzt, dem wird das Feuerwerksmaterial abgenommen. Auch Geldbußen können verhängt werden. Auf der Homepage der Samtgemeinde ist eine Karte des Schutzbereiches einzusehen.