lk Lüchow-Dannenberg. Die Familienkasse bietet eine bequeme Lösung für den weiteren Kindergeldbezug für volljährige Kinder an, darauf weist die Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen hin. Drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erhalten dieFamilien in den Landkreisen Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen ein Schreiben der Familienkasse. Darin wird ein Zugangscode für die Nutzung des Online-Kindergeld-Service übermittelt. Ein unterschriebener Antrag ist damit nicht mehr erforderlich.
Um eine Unterbrechung der Kindergeldzahlungen zu vermeiden, steht den Kindergeldberechtigten bis sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes das vereinfachte Antragsverfahren zur Verfügung. Dabei genügt die elektronische Übermittlung des erforderlichen Nachweises, beispielsweise eine Studienbescheinigung. Dieser wird als Änderungsantrag für das Kindergeld gewertet. Nach Ablauf dieser Frist ist ein unterschriebener Antrag oder eine Online-Identifizierung mit Bund-ID für die Antragstellung erforderlich.
Die Familienkasse informiert in beiden Fällen mit einem neuen Bescheid über die Festsetzung des Kindergeldes über das18. Lebensjahr hinaus.