lk Regional. Keine „gelben Scheine“ mehr im Personalbüro: Ab dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihrer Mitarbeiter selbst und elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen über den GKV-Server abrufen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gilt aber nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer – auch für Minijobber, weshalb Arbeitgeber künftig deren Krankenkasse in ihren Personalunterlagen erfassen sollten. Privat Versicherte und Patienten von Reha-Einrichtungen erhalten die Krankmeldung 2023 auch weiterhin in Papierform und müssen sie bei im Fall der Erkrankung/Rehabilitation bei ihrem Arbeitgeber abgeben.
Auf Wunsch kann der Patient aber auch beim Arzt – nur für sich – eine Krankmeldung erhalten.