Bei Erwerb von Flächen
lk Lüchow. Seit dem 1. September besteht eine Genehmigungspflicht des Landkreises bei Verkäufen von land- oder forstwirtschaftlichen Flächen ab einer Größe von einem halben Hektar. Verpachtungen von Flächen ab dieser Größe sind dem Landkreis anzuzeigen, denn: Seitdem ist das niedersächsische Gesetz über Grundstücksgeschäfte in der Landwirtschaft (NGrdstLwG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes sei, für Landwirte und familiengeführte landwirtschaftliche Betriebe den Flächenerwerb über Pacht und Kauf zu verbessern, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises. Die Freigrenzen für die Genehmigungspflicht von land- und forstwirtschaftlichem Flächenerwerb lagen bisher im Falle des Erwerbs bei einem Hektar, bei Pachtverträgen und beim siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht bei zwei Hektar. Angezeigt werden die betroffenen Verträge beim Fachdienst Finanzen oder unter grundstuecksverkehr@luechow-dannenberg.de.