lk Regional. „Licht, Sicht und Sicherheit“ lautet das Motto des Licht-Tests 2020, für den in Hannover der niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Dr. Bernd Althusmann, und Karl-Heinz Bley MdL, Präsident und Landesinnungsmeister des Kfz-Gewerbes Niedersachsen-Bremen, warben. Am morgigen Donnerstag, dem 1. Oktober, startet die große Verkehrssicherheitsaktion.
„Es geht mit Beginn der dunklen Jahreszeit um die Sicherheit auf unseren Straßen“, sagte Bley, der dem Minister für sein Engagement für die Verkehrssicherheit im Allgemeinen und für den Licht-Test im Besonderen dankte. Beim Licht-Test komme die komplette Beleuchtungsanlage mit Scheinwerfern und allen Signalleuchten auf den Prüfstand. Bezahlt werden müssten eventuell nur erforderliche Ersatzteile, wenn also beispielsweise eine Glühlampe defekt sei. Kleinere Korrekturen der Scheinwerfereinstellung erledigten die Werkstätten, wenn möglich, kostenfrei. Davon ausgenommen seien jedoch moderne, computergesteuerte Scheinwerfersysteme. Bei denen sind zur Einstellung umfangreichere Prüfungen mit Hilfe eines Diagnose-Computers nötig, die eine halbe Stunde oder länger dauern.
Tipp: Wenn die Glühlampen in den Scheinwerfern schon älter sind, empfiehlt es sich, sie gleich paarweise in der Werkstatt ersetzen zu lassen. So beugt man einem Ausfall in der dunklen Jahreszeit vor, und die Werkstatt kann den Scheinwerfer mit neuen Lampen optimal einstellen. Auch die Scheibenwischer sollten vor dem Winter ersetzt werden, um Schlieren auf der Scheibe und dadurch entstehende Blendung durch entgegenkommende Fahrzeuge in der Dunkelheit zu vermeiden. Der Licht-Test ist eine Gemeinschaftsaktion von Kfz-Gewerbe und Verkehrswacht, unterstützt vom ADAC. Schirmherr ist der Bundesverkehrsminister.
Der Licht-Test ist ein Service, bei dem Kfz-Meister kleine Mängel sofort und kostenlos beheben. Beim Licht-Test werden acht Bestandteile der Fahrzeugbeleuchtung auf Funktion und richtige Einstellung nach den Vorgaben der Straßenverkehrszulassungsordnung getestet: Nebel-, Such- und andere erlaubte Zusatzscheinwerfer, Fern- und Abblendlicht, Begrenzungs- und Parkleuchten, Bremslichter, Schlusslichter, Warnblinkanlage, Fahrtrichtungsanzeiger und Nebelschlussleuchte.