lk Lüchow-Dannenberg. Pandemiebedingt mussten die Osterfeuer in den vergangenen zwei Jahren ausfallen. Nun sind sie in Lüchow-Dannenberg wieder möglich – natürlich unter den Vorgaben der Mitte April gültigen Corona-Verordnung. Wer ein Osterfeuer entzünden möchte, muss dieses zuvor jedoch beim zuständigen Ordnungsamt in Gartow, Dannenberg oder Lüchow bis zum 1. April unter Angabe von Datum und Ort anmelden.
Die Rathäuser bitten darum, sich in diesem Jahr auch um die Schutzmaßnahmen der Natur ganz besonders sorgsam zu kümmern. Mitte April ist damit zu rechnen, dass in länger aufgeschichteten Holz- und Reisighaufen bereits Vögel brüten und auch andere Tiere dort Unterschlupf gefunden haben. Die Haufen sollen daher möglichst erst eine Woche vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden. Bei einer früheren Anlieferung ist eine mindestens wöchentliche Umlagerung des Materials vorzunehmen. Kurz vor dem Anzünden sollte dann nochmals um- und aufgeschichtet werden. Generell darf vom Ostersonnabend bis zum Ostermontag ein Osterfeuer entzündet werden.