Gesetze und Vorschriften im eigenen Grün
lps/AM Lüchow. Der eigene Garten ist eine Wohlfühloase. Oder er soll schon bald eine werden. Ein Gemüsebeethier, eine Gartenlaube da, vielleicht noch einen Autostellplatz und einen Pool:So einfach haben es Gärtner allerdings nicht. Damit man sich im Paragrafendschungel nicht verirrt, sollten einige Vorhaben zunächst gründlich geprüft werden. Denn im Zweifel kann es sehr teuer werden. Das BürgerlicheGesetzbuch (BGB) sieht zwar vor, dass man auf seinem Grundstück machen kann, was man möchte, aber die örtlichen Kommunen haben teilweise dennoch ein Mitspracherecht.
Dieses greift beispielsweise beim Vorgarten, da dieser zum Erscheinungsbild des Wohnviertels beiträgt. Bewohnern wird gerne untersagt, den Vorgarten als Abstellfläche zu nutzen. Auch ein Fahrrad- oder Geräteschuppen wird im Vorgarten selten toleriert. Stattdessen soll man grünen Rasen säen und Blumen pflanzen, um zu einem gepflegten und idyllischen Ort beizutragen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Höhe des Gartenzauns. Da es keine einheitlicheRegelung gibt, sollten sichEigentümer vorab gut informieren. Denn schlimmstenfalls muss der Zaun wieder abgebaut werden oder esdrohen hohe Geldbußen. Aber auch im Garten hinterm Haus darf man nicht nach Herzenslust bauen oder bepflanzen.
Manche Bebauungspläne schreiben sogar die Baumart vor, die gepflanzt werden darf. Bei manchen sind ausschließlich Laub-, bei anderen nur Nadelbäume zulässig. Diese Pläne regeln zudem, dass bei einer Gartenübernahme alle bereits gesetzten Pflanzen erhalten werden müssen. Gefällt einem sein neu erworbener Garten also nicht, sind die Rechte dennoch etwas begrenzt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Eigentümer das zuständige Bauamt um detaillierte Auskunft bitten. Denn besonders bei geplanten Gartenlauben könnte sogar eine Baugenehmigung dazu vonnöten sein.