Niedersachsen legte Inzidenz neu fest
dam Lüchow-Dannenberg. Das Land Niedersachsen hat beschlossen, die neue Corona-Verordnung, die vorgestern in Kraft trat, mit ersten Lockerungsschritten zu versehen. Allerdings gilt dies für den Landkreis Lüchow-Dannenberg nur sehr eingeschränkt. Denn nachdem am ersten Mai-Wochenende der Inzidenzwert im Kreisgebiet auf über 100 geklettert ist und dies auch bis mindestens Ende kommender Woche anhält, greift bekanntlich die sogenannte Bundesnotbremse.
Eine maßgebliche Änderung ist, dass die Bereiche Kita und Schule bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 offenbleiben. Zuvor hatte Niedersachsen diesen Wert bei 100 festgelegt, weshalb vorherige Woche etwa die hiesigen Kindertageseinrichtungen zunächst in den Notbetrieb gehen mussten. Nun ist festgelegt: Kindertageseinrichtungen wechseln erst bei einem Inzidenzwert bis 165 in den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“). Damit konnten am Montag alle Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung einen Betreuungsplatz haben, wieder zurück in Krippe. Auch Kindertagespflegepersonen können einen Regelbetrieb anbieten.
Schulen bieten seit vorgestern bei einem Inzidenzwert bis 165 Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B“) an. Somit lernen Schülerinnen und Schüler in geteilten Lerngruppen tageweise in der Schule und tageweise von zu Hause.
Wann gelten weitere Lockerungen auch für DAN? Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sinkt, muss die Notbremse am übernächsten Tag, also am siebten Tag, wieder gelöst werden. Allerdings: Dabei werden nur die Werktage gezählt, nicht die Sonn- und Feiertage, heißt es von der Kreisverwaltung. Die Lösung der Notbremse erfolge ebenfalls über eine Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes, erklärt Landrat Jürgen Schulz (parteilos).