lk Regional. Einige erinnern sich bestimmt an „The Fog – Nebel des Grauens“. Ungewöhnlich dichter Nebel zog in diesem Horrorfilm über den kalifornischen Küstenort Antonio Bay und mit ihm ein tödliches Geheimnis. Klar, nur im Film. Doch gefährlich sind die dicken Schwaden allemal – vor allem im Straßenverkehr. Nebelunfälle machen regelmäßig Schlagzeilen. Allein 2019 verunglückten dabei 437 Menschen. Die Unsicherheit vieler Autofahrer ist dementsprechend groß. Wie reagiert man, wenn die Sicht plötzlich gleich null ist? Was kann die Fahrzeugbeleuchtung leisten?
Wann ist besonders mit Nebel zu rechnen? Rund 60 Prozent aller Nebelunfälle ereignen sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von Oktober bis Dezember, über zwei Drittel davon auf Landstraßen, knapp ein Viertel innerorts, fast jeder zehnte auf Autobahnen. Die dicke Suppe, so warnen Meteorologen, tritt häufig morgens und abends in Gewässernähe und besonders in Flusstälern auf.
Wie reagiert man, wenn plötzlich eine Nebelwand auftaucht? Paragraph 3 der Straßenverkehrsordnung schreibt unter anderem vor, das Tempo den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. „Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.“ Weiterhin gilt: ausreichend Abstand halten, bremsbereit sein, Abblendlicht, Nebelscheinwerfer und bei einer Sicht unter 50 Metern die Nebelschlussleuchte einschalten. Orientierung gibt der 50-Meter-Abstand zwischen den Leitpfosten.
Reicht nicht das Tagfahrlicht anstelle des Abblendlichtes? Nein, erst recht nicht bei schlechter Sicht im Herbst und Winter. Das Tagfahrlicht soll die Sichtbarkeit des Fahrzeugs für andere Verkehrsteilnehmer bei Tageslicht erleichtern. Zur Ausleuchtung der Straße ist es nicht geeignet. Außerdem strahlen die Tagfahrleuchten nur nach vorn. Ein dunkles Heck wird von dahinter Fahrenden kaum erkannt. Wann kommen Nebelscheinwerfer zum Einsatz? Sie dürfen und sollten bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen zusätzlich zum Stand- oder Abblendlicht leuchten.
Eine erhebliche Sichtbehinderung besteht laut ADAC immer dann, wenn die Sichtweite im Ort 60 bis 70 Meter, außerhalb geschlossener Ortschaften 100 bis 120 Meter und auf der Autobahn 150 Meter unterschreitet. Auf Fernlicht kann bei Nebel getrost verzichtet werden. Es verschlechtert sogar noch die Sicht. Welche Strafen drohen bei falscher Benutzung der Nebelleuchten? Werden Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte unsachgemäß betätigt, drohen Bußgelder in Höhe von 20 Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 25 Euro. Kommt es dadurch zu einem Unfall, werden 35 Euro fällig. Eine Pflicht, sie einzuschalten, besteht jedoch nicht.