In Lüchow-Dannenberg gilt „10-aus-3-Regel“
lk Lüchow. Seit vergangenem Donnerstag dürfen sich im Landkreis Lüchow-Dannenberg bis zu zehn Personen aus drei Haushalten treffen. Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt stimmte einem entsprechenden Antrag des für Lüchow-Dannenberg zuständigen Gesundheitsamts Uelzen – Lüchow-Dannenberg zu. Möglich wurde die regionale Lockerung für Lüchow-Dannenberg durch die neue Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung, die am 8. März in Kraft trat. Demnach können Regionen, in denen es innerhalb von sieben Tagen nicht mehr als 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner gegeben hat, per Allgemeinverfügung mehr Kontakte, nämlich von maximal zehn Personen aus drei Haushalten, zulassen. Niedersachsenweit gilt ansonsten die „5-Personen-aus-2-Haushalten-Regel“. Ausgenommen sind sogenannte „Hochinzidenzregionen“. Dort dürfen sich die Angehörigen eines Haushalts mit maximal einer Person eines anderen Haushalts treffen.
Was bei privaten Treffen in Lüchow-Dannenberg zu beachten ist: Kinder bis 14 Jahre werden bei den zehn Personen aus drei Haushalten, die zusammenkommen dürfen, nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Wer seinen Wohnsitz nicht in Lüchow-Dannenberg hat, darf an diesen 10-aus-3-Treffen nicht teilnehmen – es sei denn, die Person kommt aus einer Region, in der aufgrund des niedrigen Inzidenzwerts aktuell ebenfalls die 10-aus-3-Regel gilt.
Übrigens: Steigt die Inzidenz in Lüchow-Dannenberg wieder auf über 35, dann gilt automatisch wieder die Kontaktbeschränkung von fünf Personen aus zwei Haushalten. Maßgeblich dafür ist der auf den Internetseiten des Landesgesundheitsamts veröffentlichte Inzidenzwert – einzusehen unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert zudem fortlaufend über die Website www.luechow-dannenberg.de über das aktuelle Geschehen.