Steuern für Dienstwagenfahrer

Warum Fahrtenbücher sinnvoll sein können

nov Lüchow-Dannenberg. Dienstwagen sind vermutlich eins der beliebtesten Gehaltsextras, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gewähren können. Wer einen Dienstwagen fährt und diesen auch privat nutzen darf, muss dafür einen geldwerten Vorteil versteuern. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: die pauschale Ein-Prozent-Regelung oder das Führen eines Fahrtenbuchs. Viele Steuerpflichtige entscheiden sich für die erste Variante, dabei ist die Fahrtenbuchmethode oftmals steuerlich deutlich günstiger. Ein Fahrtenbuch muss das ganze Jahr über lückenlos geführt werden – es ist also ein wenig Disziplin gefragt. Deswegen kann man auch nur am Jahresanfang zur Fahrtenbuchmethode wechseln. Mittlerweile gibt es neben der handschriftlichen Variante auch die Option, ein elektronisches Fahrtenbuch zu führen. Das spart Zeit. Grundsätzlich gibt es fünf Fälle, in denen ein Fahrtenbuch sehr wahrscheinlich die steuerlich günstigere Variante ist: zum einen, wenn der Brutto-Listenneupreis des Autos sehr hoch ist oder ein altes, gebrauchtes Fahrzeug gefahren wird. Zum anderen, wenn man relativ wenig privat fährt, das Auto zum Pendeln für eine weite Strecke zur Arbeit verwendet wird oder die absetzbaren Fahrzeugkosten relativ gering sind. Wenn man weiß, dass man im Folgejahr aufgrund von Homeoffice oder Kurzarbeit nur selten zur Arbeit fährt, sollte man die Methode der Einzelbewertung wählen. Das ist möglich, wenn man den Dienstwagen an weniger als 180 Tagen im Jahr verwendet, um zur Arbeit zu kommen. Bei der Ein-Prozent-Regelung werden 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer für jeden Monat berechnet. Bei der Einzelbewertung hingegen sind es nur 0,002 Prozent je gefahrenem Arbeitstag und Entfernungskilometer.

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