Regeln für Pflegedienste &. Co.
lk Lüchow. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ändern sich zum 1. Oktober 2022 die Regeln zum vollständigen Corona-Impfschutz. Das Gesundheitsamt des Landkreises informiert über die neuen Regeln, von denen vor allem Beschäftigte in besonders geschützten Einrichtungen betroffen sind. Das sind etwa Pflegedienste, Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen den vollständigen Impfschutz gegenüber der Einrichtung nachweisen. Bis Ende September gilt für diese Klientel: Zwei Impfungen oder eine Impfung und der zusätzliche Nachweis über eine Genesung sind erforderlich. Ab dem 1. Oktober müssen für einen vollständigen Impfschutz drei Einzelimpfungen bestehen, wobei zwischen der zweiten und dritten Impfung ein Zeitraum von drei Monaten liegen muss. Zwei Impfungen sind ausreichend, wenn zusätzlich eine Genesung vorliegt. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht dient dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zu betreuender und zu pflegender Menschen vor einem schweren Verlauf der Infektion mit dem Coronavirus.